Krankenfahrten für alle Krankenkassen und private Krankenkassen


Bei allen Krankenfahrten benötigen Sie für eine Beförderung einen Transportschein von Ihrem behandelnden Arzt.


Bitte beachten Sie, dass stationäre Einweisungen in das Krankenhaus und stationäre Entlassungen aus dem Krankenhaus nicht von Ihrer Krankenkasse nicht genehmigt werden müssen - gleiches gilt bei ambulanten Operationen.


5 Tage vor einer ambulanten OP und stationärer Einweisung werden die Fahrkosten zur Voruntersuchung von der Krankenkasse übernommen, z.Bsp. Eigenblutspende usw.


Bis zu 14 Tage nach der ambulanten OP und stationären Entlassung werden die Fahrtkosten, auch wenn Sie jeden Tag zur Nachuntersuchung (nachstationäre Behandlung) fahren müssen, von der Krankenkasse übernommen.


Bei nachfolgenden Krankenfahrten benötigen Sie einen genehmigten Serien- Transportschein von Ihrer Krankenkasse:


- Bestrahlungsfahrten
- Chemotherapiefahrten

- Dialysefahrten


Bei Serienfahrten zu einer Therapie in eine Tagesklinik (z.Bsp. Leipzig - früh hin und Nachmittag zurück) muß eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden.