Ambulante Fahrten


Bei allen ambulanten Fahrten ist eine Verordnung für die Krankenbeförderung von Ihrem behandelnden Arzt erforderlich.


Fahrten zur ambulanten Behandlung oder von der ambulanten Behandlungen werden bei Vorliegen eines von Ihrer Krankenkasse genehmigten Kranken-Transportscheines übernommen, wenn durch ambulante Behandlungen in der Arztpraxis oder im Krankenhaus eine vollstationäre Krankenbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann.


Bei einer ambulaten OP werden die Fahrtkosten ohne Genehmigung Ihrer Krankenkasse übernommen. Vom Tag der OP können Sie 14 Tage zur Nach- sorge der OP ohne Genehmigung Ihrer Krankenkasse fahren.




Ambulante Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Bestrahlungstherapie


Diese werden nach der Genehmigung Ihrer Krankenkasse übernommen.


Bei Vorlage des Befreiungsausweises entfällt die Zuzahlung zu Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus.