Es gibt bei Ihrer Krankenkasse drei unterschiedliche Ausweise:


1. Der normale Krankenkassen-Ausweis mit Zuzahlung.

Hierbei müssen Patienten Ihren Eigenanteil pro Krankenfahrt im Taxi be- zahlen und erhalten dafür eine Quittung ausgehändigt.
Der Eigenanteil beträgt mindestens 5,00 Euro pro Fahrt; höchstens jedoch 10,00 Euro pro Fahrt.
Als Beispiel: Innerhalb von Torgau 5,00 Euro pro Fahrt;
Torgau bis Berlin 10,00 Euro pro Fahrt.
Bitte beachten Sie, dass Hin- und Rückfahrt jeweils als Einzelfahrt abgerechnet werden.



2. Der Ausweis für Zuzahlungsbefreiung für Krankenfahrten, Arzneimitteln, Klinik- und Kuraufenthalten.

Bestimmte Personen sind von den Zuzahlungen zu Arzneimittel, Heilmit- tel und Hilfsmitteln sowie bei Krankenhausaufenthalten und Kuren befreit. Damit Krankenversicherte durch die Zuzahlung finanziell nicht überfordert werden, ist eine Zuzahlung nur bis zur Höhe einer bestimmten Belastungs- grenze zu leisten.

Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im § 62 SGB V.



3. Der Ausweis für medizinisch notwendige Krankenfahrten.
Patienten können alle Krankenfahrten wie zum Beispiel ambulante oder stationäre Krankenfahrten, Fahrten zu Vor- und Nachuntersuchungen ohne Genehmigung der Krankenkasse ohne Zuzahlung durchführen lassen. Hierfür stellt Ihnen der behandelnde Arzte ein Transportschein aus.



Wenn Sie noch offene Fragen über die Zuzahlung oder Zuzahlungsbefreiung bei Krankenfahrten haben stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.